Führerscheinentzug ab 1,1 Promille: Was passiert jetzt?
Mit 1,1 Promille ist eine klare Grenze überschritten – und zwar nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Wer mit diesem Wert oder höher am Steuer erwischt wird, muss mit dem Führerscheinentzug rechnen. In diesem Artikel erklären wir, was genau auf Sie zukommt, wie lange der Prozess dauert und wann eine MPU ins Spiel kommt.
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In Deutschland gibt es zwei rechtliche Schwellen beim Alkohol am Steuer: die relative und die absolute Fahruntüchtigkeit. Die relative Fahruntüchtigkeit beginnt ab 0,3 Promille, wenn zusätzlich Ausfallerscheinungen erkennbar sind. Die absolute Fahruntüchtigkeit gilt ab 1,1 Promille – automatisch, ohne dass weitere Beweise für Fahrfehler nötig sind.
Ab 1,1 Promille geht das Gesetz davon aus, dass niemand mehr sicher fahren kann. Das Strafgesetzbuch regelt das in § 316 StGB: Trunkenheit im Verkehr ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden kann – auch ohne Unfall.
Der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat
Das ist ein entscheidender Unterschied, den viele unterschätzen:
- 0,5 bis 1,09 Promille (Erstverstoß, keine Ausfallerscheinungen): Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG – 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg.
- Ab 1,1 Promille: Straftat nach § 316 StGB – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug (nicht nur Fahrverbot), Eintrag ins Strafregister.
Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt und endet automatisch. Ein Führerscheinentzug bedeutet, dass die Fahrerlaubnis tatsächlich eingezogen wird – danach müssen Sie sie neu beantragen. Das ist ein grundlegender Unterschied mit erheblichen praktischen Folgen.
„Ab 1,1 Promille ist die Fahruntüchtigkeit gesetzlich unwiderlegbar. Das Gericht muss keine Fahrfehler mehr nachweisen – der Promillewert allein reicht." – Bundesgerichtshof, ständige Rechtsprechung seit BGH 4 StR 171/90
Welche Strafen drohen ab 1,1 Promille?
Die konkreten Konsequenzen hängen davon ab, ob es sich um einen Erst- oder Wiederholungsverstoß handelt und ob es zu einem Unfall gekommen ist. Hier ein Überblick:
Erstverstoß ab 1,1 Promille
- Geldstrafe (meist 30–90 Tagessätze, je nach Einkommen)
- Führerscheinentzug mit Sperrfrist von mindestens 6 Monaten
- 2 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg
- Strafregistereintrag (kein bloßes Bußgeldregister)
- In der Regel keine Freiheitsstrafe beim ersten Mal, aber möglich
Wiederholungsverstoß oder sehr hohe Promillewerte
- Geldstrafe erhöht sich deutlich
- Freiheitsstrafe auf Bewährung möglich (bis zu 1 Jahr nach § 316 StGB)
- Sperrfrist beim Führerschein: bis zu 5 Jahre
- MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) fast immer angeordnet
- Bei Unfall: zusätzlich § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) – bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe
Zur Einordnung: Laut Bundeszentralregister werden in Deutschland jedes Jahr rund 290.000 Fahrerlaubnisse entzogen oder neu geregelt, ein erheblicher Teil davon wegen Alkohol. Die BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) erfasst, dass Alkohol bei rund 5 % aller Verkehrsunfälle mit Personenschaden eine Rolle spielt – mit überproportional schwerem Ausgang.
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Viele denken, der Führerschein wird direkt am Straßenrand einkassiert. Das ist nicht ganz richtig – zumindest nicht immer. Der Ablauf ist folgender:
Schritt 1: Vorläufige Entziehung
Wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht (also ab etwa 1,1 Promille), kann die Polizei den Führerschein vorläufig einziehen. Das passiert häufig noch am Tatort. Das Amtsgericht prüft dann, ob eine vorläufige Entziehung nach § 111a StPO gerechtfertigt ist. Diese vorläufige Entziehung kann bereits wenige Tage später wirksam sein.
Schritt 2: Strafverfahren und Urteil
Im eigentlichen Strafverfahren – oft als Strafbefehl ohne mündliche Verhandlung – wird die endgültige Sperrfrist festgesetzt. Bei einem erstmaligen Vergehen mit 1,1 Promille dauert das in der Regel 3 bis 9 Monate ab Tatdatum bis zum rechtskräftigen Urteil. Die Sperrfrist beginnt in den meisten Fällen mit der vorläufigen Entziehung.
Schritt 3: Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Nach Ablauf der Sperrfrist müssen Sie die Fahrerlaubnis aktiv neu beantragen. Das kostet Gebühren (je nach Bundesland zwischen 30 und 200 €) und erfordert unter Umständen ein ärztliches Gutachten oder – bei höheren Werten oder Wiederholung – eine MPU.
Die MPU: Wann wird sie angeordnet?
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) – im Volksmund oft „Idiotentest" genannt – ist eine der gefürchtetsten Konsequenzen. Sie ist kein Teil des Strafverfahrens, sondern wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen.
- Erstverstoß mit 1,6 Promille oder mehr: MPU fast immer angeordnet
- Wiederholungsverstoß (auch unter 1,6 Promille): MPU sehr wahrscheinlich
- Erstverstoß zwischen 1,1 und 1,59 Promille: MPU kann angeordnet werden, muss aber nicht
- Auffälligkeiten im Straßenverkehr ohne akute Trunkenheit: MPU möglich
Die MPU besteht aus medizinischen Tests, Reaktionstests und einem psychologischen Gespräch. Sie kostet zwischen 400 und 800 € und muss vom Betroffenen selbst bezahlt werden. Die Durchfallquote liegt laut DEKRA bei rund 30 %. Wer durchfällt, erhält keine Fahrerlaubnis zurück und muss in der Regel mindestens 6 weitere Monate warten, bevor er erneut zur MPU kann.
„Die MPU ist kein Test, den man einfach so besteht. Wer dauerhaft viel trinkt, fällt durch – auch wenn er am Tag der Untersuchung nüchtern erscheint." – ADAC, Ratgeber Führerscheinentzug
Mehr zu den spezifischen Konsequenzen für Fahrradfahrer und MPU: Radfahren mit 1,6 Promille: Die MPU-Falle.
Gesamtkosten eines Führerscheinentzugs
Was viele unterschätzen: Ein Führerscheinentzug ab 1,1 Promille ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine finanzielle Katastrophe. Die Gesamtkosten bei einem Erstverstoß können schnell 3.000 bis 8.000 € erreichen:
- Geldstrafe: je nach Tagessatz 1.000–5.000 €
- Anwaltshonorar: 500–2.000 € (empfohlen bei Straftat)
- MPU (falls angeordnet): 400–800 €
- MPU-Vorbereitungskurs: 200–600 €
- Neuausstellung Führerschein: 30–200 €
- Taxi/ÖPNV während der Sperrfrist: variabel, oft mehrere Hundert Euro
Hinzu kommen mögliche berufliche Konsequenzen, wenn der Job ein Fahrzeug erfordert. Das Risiko ist also enorm – und vollständig vermeidbar.
Den vollständigen Bußgeldkatalog für alle Promillestufen finden Sie hier: Bußgeldkatalog 2026: Alkohol am Steuer.
Lieber auf Nummer sicher gehen? Prüfen Sie Ihren Promillewert bevor Sie fahren:
Promillewert berechnen →Häufige Fragen
Ab wann wird der Führerschein entzogen und nicht nur verboten?
Ein Fahrverbot (bis zu 3 Monate) gibt es bei Ordnungswidrigkeiten zwischen 0,5 und 1,09 Promille. Führerscheinentzug – also die tatsächliche Einziehung der Fahrerlaubnis – erfolgt ab 1,1 Promille (Straftat) und erfordert eine Neuerteilung nach Ablauf der Sperrfrist.
Wie lange dauert die Sperrfrist nach 1,1 Promille?
Beim ersten Verstoß mit 1,1 Promille beträgt die Sperrfrist meist 6 bis 12 Monate. Bei Wiederholung oder sehr hohen Werten kann sie bis zu 5 Jahre betragen. In Extremfällen (§ 69a StGB) kann die Fahrerlaubnis dauerhaft versagt werden.
Bekommt man den Führerschein automatisch zurück nach der Sperrfrist?
Nein. Nach Ablauf der Sperrfrist muss die Fahrerlaubnis aktiv bei der zuständigen Führerscheinstelle neu beantragt werden. Gegebenenfalls sind ein ärztliches Gutachten oder eine MPU erforderlich.
Wann ist eine MPU nach 1,1 Promille Pflicht?
Eine MPU ist gesetzlich verpflichtend bei einem Promillewert von 1,6 oder mehr beim ersten Vergehen, bei wiederholten Alkoholverstößen sowie wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung hat. Bei Werten zwischen 1,1 und 1,59 liegt die Entscheidung im Ermessen der Behörde.
Kommt die Straftat ins Strafregister?
Ja. Eine Verurteilung nach § 316 StGB wird im Bundeszentralregister (Strafregister) eingetragen. Das kann bei Bewerbungen und Reisen in bestimmte Länder Konsequenzen haben. Das Führungszeugnis enthält den Eintrag in der Regel für 5 Jahre.
Wie unterscheidet sich 1,1 Promille für Fahranfänger?
Fahranfänger (unter 21 Jahre oder in der Probezeit) unterliegen dem absoluten Alkoholverbot von 0,0 Promille. Bereits bei jedem nachweisbaren Alkohol droht ein Verstoß. Ab 1,1 Promille gelten dieselben Straftatbestände wie für alle anderen Fahrer – die Konsequenzen sind aber wegen des ohnehin strengeren Probezeitsystems noch weitreichender. Mehr dazu: Promillerechner 2026: Abbauzeit im Überblick.