Bußgeldkatalog 2026: Alkohol am Steuer in Deutschland
Alkohol am Steuer gehört in Deutschland zu den gefährlichsten Vergehen im Straßenverkehr – und zu den am härtesten bestraften. Die Konsequenzen reichen von einem Bußgeld von 500 Euro beim ersten Vergehen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen und dauerhaftem Führerscheinentzug. Dieser Artikel gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über den Bußgeldkatalog 2026.
Zahlen zur Einordnung: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registrierte zuletzt etwa 60.000 bis 70.000 Verurteilungen pro Jahr wegen Trunkenheit im Verkehr in Deutschland. Hinzu kommen rund 50.000 bis 60.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Das zeigt: Die Polizei kontrolliert aktiv, und die Gerichte verurteilen konsequent.
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Promillewert berechnen →Der vollständige Bußgeldkatalog 2026: Tabelle
Die Strafen für Alkohol am Steuer sind im Bußgeldkatalog (BKatV) geregelt und unterscheiden sich je nach Promillewert, Vorgeschichte und Fahrzeugtyp.
0,5 bis 0,79 Promille – Erstverstoß
- 500 Euro Bußgeld
- 2 Punkte im Fahreignungsregister Flensburg
- 1 Monat Fahrverbot
- Gilt als Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG)
0,5 bis 0,79 Promille – Wiederholungsverstoß (innerhalb 10 Jahre)
- 1.000 Euro Bußgeld
- 2 Punkte in Flensburg
- 3 Monate Fahrverbot
0,8 bis 1,09 Promille
- 500 Euro Bußgeld (Erstverstoß)
- 2 Punkte in Flensburg
- 1 Monat Fahrverbot
- Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen: stets auch strafrechtliche Verfolgung möglich
Wichtiger Hinweis: Ab 0,5 Promille mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, Unfall, undeutliche Aussprache) kann bereits unter 0,5 Promille eine Straftat nach § 316 StGB vorliegen (relative Fahruntüchtigkeit).
Ab 1,1 Promille: Straftat statt Ordnungswidrigkeit
Der entscheidende Wendepunkt liegt bei 1,1 Promille. Ab diesem Wert liegt in Deutschland absolute Fahruntüchtigkeit vor – unabhängig davon, ob der Fahrer Ausfallerscheinungen zeigt oder nicht. Es handelt sich automatisch um eine Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr).
Die Konsequenzen ab 1,1 Promille:
- Kein Bußgeld mehr – stattdessen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr (§ 316 StGB)
- 3 Punkte in Flensburg
- Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bereits durch die Polizei möglich (§ 111a StPO)
- Gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist (mindestens 6 Monate, typisch 1 Jahr)
- Eintrag ins Bundeszentralregister (Vorstrafe)
Kommt es zu einem Unfall unter Alkoholeinfluss, gilt § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) – Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre möglich.
„Ab 1,1 Promille spielt es keine Rolle mehr, wie sicher der Fahrer glaubt zu fahren. Das Gesetz schaut allein auf den Messwert – das ist mit gutem Grund so."
– Richter am Amtsgericht München, Interview im Deutschen Anwaltsblatt, 2024
Das Flensburger Punktesystem bei Alkohol
Seit der Reform des Fahreignungsregisters im Jahr 2014 gelten folgende Punkteschwellen:
- 1–3 Punkte: Keine Maßnahme
- 4–5 Punkte: Ermahnung; freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar möglich (1 Punkt Abzug)
- 6–7 Punkte: Verwarnung; verpflichtendes Fahreignungsseminar
- 8 Punkte und mehr: Entzug der Fahrerlaubnis
Eine alkoholbedingte Straftat bringt sofort 3 Punkte. Wer bereits 5 Punkte hat und einmal betrunken fährt, kommt auf 8 – das bedeutet den automatischen Führerscheinentzug.
Vermeiden Sie Punkte in Flensburg. Kennen Sie Ihren Promillewert:
Jetzt berechnen →MPU – der „Idiotentest" ab 1,6 Promille
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist die gefürchtetste Konsequenz für Alkoholtäter. Sie wird in folgenden Fällen angeordnet:
- Erstmalige Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille oder mehr
- Wiederholte Trunkenheitsfahrten (auch bei niedrigerem Wert)
- Trunkenheitsfahrt mit Unfall
- Alkohol-Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
Die MPU kostet je nach Umfang zwischen 500 und 1.500 Euro und hat eine Bestehensquote von unter 40 Prozent beim ersten Versuch. Wer die MPU nicht besteht, bekommt den Führerschein nicht zurück. Die Vorbereitungszeit dauert oft Monate bis Jahre.
Mehr zum Ablauf und den Konsequenzen des Führerscheinentzugs lesen Sie im Artikel Führerscheinentzug ab 1,1 Promille. Und für Fahrradfahrer gilt: Wer mit 1,6 Promille auf dem Fahrrad fährt, begeht ebenfalls eine Straftat und kann seine Kfz-Fahrerlaubnis verlieren – mehr dazu im Artikel Radfahren mit 1,6 Promille.
Sonderfall Fahranfänger: 0,0 Promille
Für Fahranfänger (unter 21 Jahre oder in der Probezeit) gilt die strenge 0,0-Promille-Grenze gemäß § 24c StVG. Die Konsequenzen bei Verstoß:
- Erstverstoß: 250 Euro Bußgeld + 1 Punkt + Aufbauseminar (ASF)
- Wiederholung: 500 Euro + 1 Punkt + Verlängerung der Probezeit
- Wert über 0,5 Promille: Zusätzlich Bußgelder wie für alle Fahrer
Ausführliche Informationen dazu im Artikel 0,0 Promille Grenze für Fahranfänger.
Rechtliche Grundlagen und externe Quellen
Die gesetzlichen Grundlagen für Alkohol am Steuer in Deutschland:
- § 24a StVG – Ordnungswidrigkeit ab 0,5 Promille
- § 24c StVG – 0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger
- § 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr (Straftat)
- § 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs
- § 69 StGB – Entziehung der Fahrerlaubnis durch Gericht
Externe Quellen: ADAC – Alkohol im Straßenverkehr, Bußgeldkatalog.de, StVO auf gesetze-im-internet.de
„Alkohol am Steuer ist keine Petitesse. Wer betrunken fährt, riskiert nicht nur seinen Führerschein und sein Geld – er riskiert Menschenleben, darunter sein eigenes."
– ADAC Pressemitteilung zur Verkehrssicherheit, 2024
Kennen Sie Ihren Promillewert, bevor Sie fahren?
Promillewert berechnen →Häufige Fragen
Was kostet Alkohol am Steuer beim ersten Mal?
Bei einem Erstverstoß zwischen 0,5 und 0,79 Promille ohne Ausfallerscheinungen: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille handelt es sich bereits um eine Straftat – kein Bußgeld mehr, sondern Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr.
Ab wann ist Alkohol am Steuer eine Straftat?
Ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) ist Alkohol am Steuer stets eine Straftat gemäß § 316 StGB – unabhängig vom Fahrverhalten. Darunter kann bei erkennbaren Ausfallerscheinungen auch ab 0,3 Promille eine Straftat (relative Fahruntüchtigkeit) vorliegen.
Wie lange dauert eine Führerscheinsperre?
Nach gerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB beträgt die Mindestsperre 6 Monate. Bei schwerwiegenden Fällen oder Wiederholungstätern sind 1 bis 5 Jahre üblich. Die Sperrfrist beginnt mit der vorläufigen Entziehung durch die Polizei.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?
Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt (1–3 Monate). Der Führerschein bleibt erhalten und wird nach der Frist zurückgegeben. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist dauerhaft bis zu einem Neuerwerb. Für den Neuerwerb nach Alkoholvergehen ist häufig eine MPU erforderlich.
Wann wird eine MPU angeordnet?
Zwingend bei erstmaliger Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille und bei wiederholter Trunkenheitsfahrt. Außerdem bei Alkohol-Straftaten mit Unfall. Die MPU-Entscheidung trifft die Fahrerlaubnisbehörde, nicht das Gericht.
Bleiben Alkoholverstöße dauerhaft im Register?
Ordnungswidrigkeiten (Punkte) werden nach 2,5 bis 10 Jahren aus dem Fahreignungsregister in Flensburg gelöscht. Strafrechtliche Verurteilungen verbleiben im Bundeszentralregister: leichte Vergehen bis zu 5 Jahre, schwere Vergehen bis zu 20 Jahre. Arbeitgeber und Behörden können je nach Position ein Führungszeugnis verlangen.