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Veröffentlicht am 21. März 2026 • 11 Min. Lesezeit

Bußgeldkatalog 2026: Alkohol am Steuer in Deutschland

Alkohol am Steuer gehört in Deutschland zu den gefährlichsten Vergehen im Straßenverkehr – und zu den am härtesten bestraften. Die Konsequenzen reichen von einem Bußgeld von 500 Euro beim ersten Vergehen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen und dauerhaftem Führerscheinentzug. Dieser Artikel gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über den Bußgeldkatalog 2026.

Zahlen zur Einordnung: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) registrierte zuletzt etwa 60.000 bis 70.000 Verurteilungen pro Jahr wegen Trunkenheit im Verkehr in Deutschland. Hinzu kommen rund 50.000 bis 60.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Das zeigt: Die Polizei kontrolliert aktiv, und die Gerichte verurteilen konsequent.

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Der vollständige Bußgeldkatalog 2026: Tabelle

Die Strafen für Alkohol am Steuer sind im Bußgeldkatalog (BKatV) geregelt und unterscheiden sich je nach Promillewert, Vorgeschichte und Fahrzeugtyp.

0,5 bis 0,79 Promille – Erstverstoß

0,5 bis 0,79 Promille – Wiederholungsverstoß (innerhalb 10 Jahre)

0,8 bis 1,09 Promille

Wichtiger Hinweis: Ab 0,5 Promille mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, Unfall, undeutliche Aussprache) kann bereits unter 0,5 Promille eine Straftat nach § 316 StGB vorliegen (relative Fahruntüchtigkeit).

Ab 1,1 Promille: Straftat statt Ordnungswidrigkeit

Der entscheidende Wendepunkt liegt bei 1,1 Promille. Ab diesem Wert liegt in Deutschland absolute Fahruntüchtigkeit vor – unabhängig davon, ob der Fahrer Ausfallerscheinungen zeigt oder nicht. Es handelt sich automatisch um eine Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr).

Die Konsequenzen ab 1,1 Promille:

Kommt es zu einem Unfall unter Alkoholeinfluss, gilt § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) – Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre möglich.

„Ab 1,1 Promille spielt es keine Rolle mehr, wie sicher der Fahrer glaubt zu fahren. Das Gesetz schaut allein auf den Messwert – das ist mit gutem Grund so."
– Richter am Amtsgericht München, Interview im Deutschen Anwaltsblatt, 2024

Das Flensburger Punktesystem bei Alkohol

Seit der Reform des Fahreignungsregisters im Jahr 2014 gelten folgende Punkteschwellen:

Eine alkoholbedingte Straftat bringt sofort 3 Punkte. Wer bereits 5 Punkte hat und einmal betrunken fährt, kommt auf 8 – das bedeutet den automatischen Führerscheinentzug.

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MPU – der „Idiotentest" ab 1,6 Promille

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist die gefürchtetste Konsequenz für Alkoholtäter. Sie wird in folgenden Fällen angeordnet:

Die MPU kostet je nach Umfang zwischen 500 und 1.500 Euro und hat eine Bestehensquote von unter 40 Prozent beim ersten Versuch. Wer die MPU nicht besteht, bekommt den Führerschein nicht zurück. Die Vorbereitungszeit dauert oft Monate bis Jahre.

Mehr zum Ablauf und den Konsequenzen des Führerscheinentzugs lesen Sie im Artikel Führerscheinentzug ab 1,1 Promille. Und für Fahrradfahrer gilt: Wer mit 1,6 Promille auf dem Fahrrad fährt, begeht ebenfalls eine Straftat und kann seine Kfz-Fahrerlaubnis verlieren – mehr dazu im Artikel Radfahren mit 1,6 Promille.

Sonderfall Fahranfänger: 0,0 Promille

Für Fahranfänger (unter 21 Jahre oder in der Probezeit) gilt die strenge 0,0-Promille-Grenze gemäß § 24c StVG. Die Konsequenzen bei Verstoß:

Ausführliche Informationen dazu im Artikel 0,0 Promille Grenze für Fahranfänger.

Rechtliche Grundlagen und externe Quellen

Die gesetzlichen Grundlagen für Alkohol am Steuer in Deutschland:

Externe Quellen: ADAC – Alkohol im Straßenverkehr, Bußgeldkatalog.de, StVO auf gesetze-im-internet.de

„Alkohol am Steuer ist keine Petitesse. Wer betrunken fährt, riskiert nicht nur seinen Führerschein und sein Geld – er riskiert Menschenleben, darunter sein eigenes."
– ADAC Pressemitteilung zur Verkehrssicherheit, 2024

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Häufige Fragen

Was kostet Alkohol am Steuer beim ersten Mal?

Bei einem Erstverstoß zwischen 0,5 und 0,79 Promille ohne Ausfallerscheinungen: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille handelt es sich bereits um eine Straftat – kein Bußgeld mehr, sondern Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr.

Ab wann ist Alkohol am Steuer eine Straftat?

Ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) ist Alkohol am Steuer stets eine Straftat gemäß § 316 StGB – unabhängig vom Fahrverhalten. Darunter kann bei erkennbaren Ausfallerscheinungen auch ab 0,3 Promille eine Straftat (relative Fahruntüchtigkeit) vorliegen.

Wie lange dauert eine Führerscheinsperre?

Nach gerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB beträgt die Mindestsperre 6 Monate. Bei schwerwiegenden Fällen oder Wiederholungstätern sind 1 bis 5 Jahre üblich. Die Sperrfrist beginnt mit der vorläufigen Entziehung durch die Polizei.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?

Ein Fahrverbot ist zeitlich begrenzt (1–3 Monate). Der Führerschein bleibt erhalten und wird nach der Frist zurückgegeben. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist dauerhaft bis zu einem Neuerwerb. Für den Neuerwerb nach Alkoholvergehen ist häufig eine MPU erforderlich.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Zwingend bei erstmaliger Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille und bei wiederholter Trunkenheitsfahrt. Außerdem bei Alkohol-Straftaten mit Unfall. Die MPU-Entscheidung trifft die Fahrerlaubnisbehörde, nicht das Gericht.

Bleiben Alkoholverstöße dauerhaft im Register?

Ordnungswidrigkeiten (Punkte) werden nach 2,5 bis 10 Jahren aus dem Fahreignungsregister in Flensburg gelöscht. Strafrechtliche Verurteilungen verbleiben im Bundeszentralregister: leichte Vergehen bis zu 5 Jahre, schwere Vergehen bis zu 20 Jahre. Arbeitgeber und Behörden können je nach Position ein Führungszeugnis verlangen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Angaben basieren auf dem deutschen Straßenverkehrsgesetz (StVG) und dem Bußgeldkatalog Stand 2026. Fahren Sie niemals unter dem Einfluss von Alkohol.