0,0 Promille Grenze für Fahranfänger: Die harten Fakten
Ein Glas Wein zum Abendessen, dann nach Hause fahren – für die meisten Erwachsenen ist das in Deutschland legal. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt jedoch eine völlig andere Regel: 0,0 Promille. Null. Nicht 0,2, nicht 0,3 – null.
Diese Regelung ist streng und wird von vielen jungen Fahrern unterschätzt. Dabei ist das Restrisiko gerade bei Fahranfängern besonders hoch: Laut Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sind Fahranfänger bis 24 Jahre gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil dreimal häufiger in schwere Unfälle verwickelt als erfahrene Fahrer. Alkohol potenziert dieses Risiko nochmals erheblich.
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Die 0,0-Promille-Grenze gilt in Deutschland für zwei Gruppen – und hier liegt häufig ein Missverständnis vor:
- Alle Personen unter 21 Jahren – unabhängig davon, wie lange sie schon fahren
- Alle Fahrer in der Probezeit – unabhängig vom Alter. Wer mit 35 Jahren seinen Führerschein macht, ist in den ersten zwei Jahren ebenfalls an die 0,0-Grenze gebunden
Entscheidend ist: Beide Kriterien gelten alternativ, nicht kumulativ. Wer 20 Jahre alt ist und seit einem Jahr fährt, fällt unter die Regelung – sowohl wegen des Alters als auch wegen der Probezeit.
Wann endet die Probezeit?
Die reguläre Probezeit dauert zwei Jahre ab dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. Sie verlängert sich auf vier Jahre, wenn während der Probezeit ein schwerwiegendes Delikt (A-Verstoß, z. B. Alkohol am Steuer) oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße (B-Verstöße) begangen werden. Wer also mit 19 Jahren den Führerschein macht, fällt noch bis zum Alter von 21 Jahren unter die 0,0-Grenze – vorausgesetzt, keine Verlängerung der Probezeit tritt ein.
Die gesetzliche Grundlage: § 24c StVG
Die rechtliche Basis findet sich in § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Der Paragraph wurde 2007 eingeführt und ist seitdem unverändert in Kraft. Er besagt ausdrücklich, dass Fahranfänger und unter 21-Jährige keinerlei Alkohol im Blut haben dürfen, wenn sie ein Fahrzeug führen.
Der Wortlaut schließt dabei Restalkohol explizit ein. Wer am Vorabend Alkohol getrunken hat und am nächsten Morgen noch 0,1 Promille im Blut hat, verstößt gegen § 24c StVG – selbst wenn er sich völlig nüchtern fühlt.
„§ 24c StVG schützt vor allem unerfahrene Fahrer, deren Reaktionsvermögen durch Alkohol stärker beeinträchtigt wird als bei geübten Fahrern. Schon kleine Mengen erhöhen das Unfallrisiko erheblich."
– Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, Hentschel/König/Dauer, 47. Auflage
Konsequenzen: Was passiert bei einem Verstoß?
Ein Verstoß gegen die 0,0-Promille-Grenze ist zunächst eine Ordnungswidrigkeit – kein Straftatbestand. Das klingt harmloser, als es ist. Die Konsequenzen sind dennoch spürbar:
Erstverstoß
- 250 Euro Bußgeld
- 1 Punkt im Fahreignungsregister Flensburg
- Aufbauseminar (ASF) – kostet zusätzlich ca. 400 Euro und muss innerhalb einer Frist absolviert werden
- Die Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre
Wiederholungsverstoß
- 500 Euro Bußgeld
- 1 Punkt in Flensburg
- Erneute Verlängerung der Probezeit
- Verkehrspsychologische Beratung wird angeordnet
Kommt ein weiterer Verstoß hinzu oder wird der Wert von 0,5 Promille überschritten, droht zusätzlich ein Fahrverbot und bei Werten ab 1,1 Promille wird automatisch ein Strafverfahren eingeleitet. Mehr dazu im Artikel zum Bußgeldkatalog 2026 für Alkohol am Steuer.
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Das ist ein Punkt, der in der Praxis oft falsch verstanden wird. Die Grenze liegt nicht bei 0,5, nicht bei 0,2, nicht einmal bei 0,1 Promille – sie liegt bei 0,0. Technisch wird ein Messwert von unter 0,2 Promille manchmal als messbedingte Unschärfe gewertet (die sogenannte Messunsicherheit des Atemalkoholtestgeräts), aber darauf sollte man sich auf keinen Fall verlassen.
Ein einziges Glas Bier (0,33 Liter, 5 % vol.) enthält etwa 13 Gramm reinen Alkohol. Bei einer 18-jährigen Frau (60 kg) ergibt das nach der Widmark-Formel einen Maximalwert von etwa 0,35 bis 0,4 Promille. Das ist ein klarer Verstoß gegen § 24c StVG – auch wenn man sich längst nüchtern fühlt.
Wie lange dieser Wert bestehen bleibt und wann er tatsächlich auf 0,0 sinkt, hängt von der Abbaurate ab. Mehr dazu im Artikel Promillerechner 2026: Wie lange dauert der Abbau wirklich?
Vergleich: Fahranfänger vs. erfahrene Fahrer
Erfahrene Fahrer über 21 Jahre, die ihre Probezeit abgeschlossen haben, dürfen in Deutschland bis zu 0,5 Promille Blutalkohol haben und trotzdem fahren – sofern keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vorliegen. Ab 0,5 Promille beginnt der Bereich der Ordnungswidrigkeiten, ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor.
Die Begründung für die strengere Regelung bei Fahranfängern ist eindeutig belegt: Junge Fahrer haben weniger Routine im Umgang mit unerwarteten Situationen im Straßenverkehr. Alkohol beeinträchtigt vor allem:
- Reaktionszeit (schon ab 0,2 Promille messbar verlängert)
- Risikowahrnehmung (man schätzt Gefahren als geringer ein)
- Koordination und Spurhaltung
- Konzentrationsfähigkeit bei Mehrfachaufgaben (typisch für komplexe Verkehrssituationen)
Bei erfahrenen Fahrern kompensieren eingeübte Routinen einen Teil dieser Beeinträchtigungen bis zu einem gewissen Grad. Bei Fahranfängern gibt es diese Routinen noch nicht – eine fatale Kombination.
„Fahranfänger sind im Straßenverkehr generell einer höheren Unfallgefahr ausgesetzt. In Verbindung mit Alkohol steigt das Unfallrisiko überproportional. Die 0,0-Promille-Regelung ist daher nicht übertrieben, sondern notwendig."
– Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Berichte der BASt, Heft V 309
Was tun, wenn man als Fahranfänger kontrolliert wird?
Wenn die Polizei Sie als Fahranfänger oder unter 21-Jährigen anhält und einen Atemalkoholtest durchführt:
- Bleiben Sie ruhig und kooperieren Sie. Die Verweigerung des Atemtests kann als erschwerender Umstand gewertet werden.
- Sie haben das Recht, den Messwert zur Kenntnis zu nehmen.
- Ein positiver Befund (auch kleinste Werte) führt zu einer Ordnungswidrigkeitsanzeige gemäß § 24c StVG.
- Wenn der Wert über 0,5 Promille liegt, gelten zusätzlich die allgemeinen Alkoholgrenzen – die Konsequenzen werden erheblich härter.
- Bei Verdacht auf strafrechtlich relevante Werte (ab 1,1 Promille) kann eine Blutentnahme angeordnet werden.
Mehr zu den genauen Straftatbeständen und dem Führerscheinentzug ab 1,1 Promille finden Sie im Artikel Führerscheinentzug ab 1,1 Promille.
Externe Quellen: Bußgeldkatalog.de – §24c StVG Fahranfänger, Bundesregierung.de – Straßenverkehrsrecht
Als Fahranfänger muss jeder Wert über 0,0 Promille vermieden werden. Prüfen Sie Ihren Wert:
Promillewert berechnen →Häufige Fragen
Ab wann gilt man als Fahranfänger?
In Deutschland gilt man als Fahranfänger in zwei Fällen: wenn man unter 21 Jahre alt ist, oder wenn man sich in der Probezeit befindet (erste zwei Jahre nach dem Führerscheinerwerb). Beide Gruppen sind an die 0,0-Promille-Grenze gebunden – unabhängig voneinander.
Was kostet ein Verstoß gegen die 0,0-Promille-Grenze?
Ein Erstverstoß kostet mindestens 250 Euro Bußgeld plus 1 Punkt in Flensburg. Hinzu kommen die Kosten für das verpflichtende Aufbauseminar (ca. 400 Euro). Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre. Ein Wiederholungsverstoß kostet 500 Euro.
Gilt die 0,0-Promille-Grenze auch für Mopeds und E-Scooter?
Ja. Die 0,0-Promille-Regelung gilt für alle führerscheinpflichtigen Fahrzeuge sowie für E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge), sofern diese auf öffentlichen Verkehrsflächen geführt werden. Für Fahrräder gelten andere Regeln (ab 1,6 Promille Straftat).
Verliert man bei einem Verstoß sofort den Führerschein?
Nein, bei einem einfachen Verstoß gegen § 24c StVG (unter 0,5 Promille) verliert man nicht automatisch den Führerschein. Es drohen Bußgeld, Punkte und das Aufbauseminar. Ein Fahrverbot tritt erst bei höheren Werten oder wiederholten Verstößen ein.
Wie lange dauert es, bis 0,0 Promille erreicht ist?
Das hängt von der getrunkenen Menge, dem Körpergewicht und der individuellen Abbaurate ab. Der Körper baut durchschnittlich 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde ab. Wer nach einem Abend mit mehreren Getränken auf 1,0 Promille kommt, muss 7 bis 10 Stunden einkalkulieren, bis er wirklich 0,0 Promille hat.
Was ist ein Aufbauseminar (ASF)?
Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) ist eine Pflichtmaßnahme, die nach bestimmten Verstößen in der Probezeit angeordnet wird. Es umfasst mehrere Termine (Fahrstunden und Gruppenarbeit) und kostet je nach Anbieter ca. 300 bis 450 Euro. Es dient der Reflexion des Fahrverhaltens und muss innerhalb einer gesetzten Frist absolviert werden.